Sport
Schulische Aufnahmebedingungen
- Erfüllen der Aufnahme-, Zuweisungs- und Promotionsbedingungen nach St. Galler Recht für die Oberstufe und dem für die Oberstufe geltenden Verfahren des Talentschulträgers Bad Ragaz
- schulische Qualifikation für Sekundar- oder Realstufe gemäss der Weisungen der Schule Bad Ragaz
- guter schulischer Leumund (Einsicht in Schülerdossiers)
- Unterzeichnung des Verhaltenskodex für Talentschüler
- Bereitschaft zum selbständigen Arbeiten und Lernen
- Wird die sportliche und/oder schulische Qualifikation nicht mehr erreicht, entfällt der Talent-Status, was für auswärtige Schülerinnen und Schüler die Umteilung in die Oberstufe der Wohngemeinde zur Folge hat. Dies vollzieht sich in Absprache mit allen Beteiligten.
- Über die Aufnahme entscheidet der Schulrat Bad Ragaz.
- Der Schulrat entscheidet auf Antrag der Schulleitung.
Sportliche Aufnahmebedingungen
- Erfüllen der sportlichen Kriterien als Spitzentalent, mindestens Förderung auf der lokalen Förderstufe von Jugend+Sport (Swiss olympic talent card) und wenigstens zehn Stunden Training pro Woche an den Schultagen
- Erfüllen der Selektionskriterien der Sportverbände
Sportkoordinator
Der Sportkoordinator ist Ansprechperson für Talente, deren Eltern sowie Sportpartner und koordiniert die schulischen und sportlichen Aktivitäten. Der Koordinator begleitet die Talente laufend in den Bereichen Unterricht, Hausaufgaben, Prüfungen, Berufswahl.
Die periodische Ausarbeitung von individuellen Zielformulierungen mit den Talenten in Bezug auf Selbst-, Sozial- und schulischer Fachkompetenz soll die Talente in eine altersgerechte Selbstverantwortung überführen.
Leistungen der Talentschule Bad Ragaz
Die Talentschule bietet den ausgewiesenen Talenten die Möglichkeit, durch einen reduzierten Stundenplan, Trainingsaufwand und Schuleinsatz erfolgreich zu kombinieren. Diese Reduktion, die Betreuung durch die Koordinatoren und das Talentcoaching bieten die Grundlagen der Talentschule.
Talente Sport haben die Möglichkeit, zusätzliche Trainings während der Schulwoche zu absolvieren.
Es besteht die Möglichkeit, den örtlichen Mittagstisch zu besuchen.
Kosten
Das Schulgeld wird anhand einer Kostengutsprache durch die Wohngemeinde entrichtet. Die Fahrkosten von der Wohngemeinde zur Talentschule Bad Ragaz werden durch die Wohngemeinde entrichtet.
Der Transport zum Training, Trainingskosten und weitere sportspezifische Ausgaben gehen zu Lasten des Sportanbieters respektive der Eltern.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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