Gesundheitsdienst
Die Schule ist für die Organisation und Durchführung des Schulärztlichen und des Schulzahnärztlichen Dienstes verantwortlich.
Schulärzte
Feste Punkte ihrer Tätigkeit sind die drei während der Volksschulzeit vorgesehenen, schulärztlichen Untersuchungen (Schuleintritt, 5. Primarklasse, 2. Oberstufe) und die Überprüfung der Impfeinträge im Impfausweis der Schulkinder als Ausgangspunkt für die Empfehlung und Durchführung notwendiger Impfungen.
Schulzahnärzte
Die Schulzahnärzte und die Fachpersonen Prophylaxe führen die jährliche Schulzahnpflege gemäss kantonalen Richtlinien durch.
Die Schulärzte und Schulzahnärzte werden vom Schulrat gewählt.