Absenzen
Kurzfristige Absenzen
Bei kurzfristigen Absenzen (beispielsweise Krankheit) bitten wir die Eltern, ihre Kinder spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn abzumelden.
„Jokertage“
Eltern können ihr Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr vom Unterricht befreien. Während dem Schuljahr nicht aufgebrauchte Jokertage verfallen.
Die Lehrperson ist zwei Arbeitstage vor der Unterrichtsbefreiung schriftlich zu informieren.
(Schulordnung Bad Ragaz, Art. 16)
Geplanter Urlaub
Urlaub bis zu einem Tag kann die Lehrperson bewilligen.
Urlaub von zwei bis fünf Tagen bewilligt die Schulleitung, Urlaub von sechs Tagen und mehr der Schulrat.
Urlaubsgesuche von mehr als fünf Tagen sind spätestens drei Wochen vor Beginn des Urlaubes der zuständigen Bewilligungsinstanz vorzulegen. Für Ferien und Ferienverlängerungen wird in der Regel kein Urlaub gewährt.
Jokertage werden in der Regel an einen Urlaub angerechnet.
(Schulordnung Bad Ragaz, Art. 17)